Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum Beihilferecht der Freien- und Hansestadt Bremen:
Rechtsgrundlage
Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) aufgrund von § 7 Bremisches Besoldungsgesetz
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: