Kur

verwandte Begriffe: Mutter-, Vater-Kind-Kuren

Der Begriff "Kur" wird eigentlich nicht mehr verwendet. Dennoch dient er immer noch als Oberbegriff für Vorsorge und Rehabilitation. Damit eine Kur genehmigt wird, müssen die Anwendungen medizinisch notwendig sein. Voraussetzung ist also, dass der Patient krank oder behindert bzw. seine Gesundheit geschwächt oder bedroht ist. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Risikofaktoren wie Übergewicht oder Bluthochdruck vorliegen oder wenn nach einem Unfall die Gefahr von Folgeschäden besteht. Außerdem muss die Behandlung Aussicht auf Erfolg haben.

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