Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.
Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zum sachsen-anhaltinischen Beihilferecht:
Rechtsgrundlage
Artikel 2 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§3)
Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht: