Beihilferecht im Freistaat Bayern

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.

Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zur Beihilfe in Bayern: 

Rechtsgrundlage
Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) sowie Verwaltungsvorschriften (VV-BayBhV) aufgrund Artikel 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)

Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht:

  • Antragsgrenzen & Fristen
  • Beihilfebemessungssätze
  • Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  • Arzneimittel
  • Heilpraktiker
  • Zahn
  • Wahlleistungen
  • Aufwendungen im Ausland
  • Eigenbehalte / Zuzahlungen / Belastungsgrenzen
  • Pflegebedürftigkeit

 

 

 
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