Beihilferecht in Baden-Württemberg

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen. Viele Regelungen orientieren sich am Bundesrecht.

Hier informieren wir über wesentliche landesrechtliche Inhalte zur Beihilfe in Baden-Württemberg: 

Rechtsgrundlage
Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung – BVO) aufgrund von § 101 und 113a Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes (LBG).

Dieses PDF informiert beispielsweise über folgende landesrechtliche Abweichungen vom Bundesrecht:

  • Antragsgrenzen & Fristen
  • Beihilfebemessungssätze
  • Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  • Arzneimittel
  • Heilpraktiker
  • Zahn
  • Wahlleistungen
  • Aufwendungen im Ausland

 

 

 
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